Alle wichtigen Infos für barrierefreie Webseiten laut BITV 2.0 und BFSG

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten und Webshops barrierefrei zu gestalten. Inmitten der vielen Verordnungen und Standards kann man leicht den Überblick verlieren. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zusammengefasst und einfach erklärt, die Sie für einen rechtskonformen Onlineauftritt gemäß BITV 2.0 und BFSG beachten müssen.

Wen betrifft die Pflicht?

Was gilt bereits jetzt?

Bereits seit 2021 sind öffentliche Stellen in Deutschland durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass Bundes- und Landesbehörden sowie andere öffentliche Einrichtungen sicherstellen müssen, dass ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Dies umfasst beispielsweise klare Textstrukturen, Alternativtexte für Bilder und eine Navigation, die auch ohne Maus funktioniert. Diese Regelung basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und hat zum Ziel, die digitale Teilhabe für alle zu gewährleisten.

Was ändert sich ab 2025?

Ab dem 28. Juni 2025 erweitert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Anforderungen zur Barrierefreiheit auf private Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu zählen insbesondere Betreiber von Online-Shops, Banken und Telekommunikationsunternehmen. Diese Unternehmen müssen dann sicherstellen, dass ihre Webseiten und digitalen Angebote genauso barrierefrei sind wie es aktuell von öffentlichen Stellen gefordert wird. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann ab 2025 ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unternehmen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen, riskieren nicht nur Bußgelder und Sanktionen, sondern auch mögliche Klagen und Imageschäden.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, Zugang zu digitalen Angeboten haben. Das Ziel ist es, Webseiten, Apps und andere digitale Produkte so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt zugänglich und nutzbar sind. 

Barrierefreiheit wird in vier zentrale Aspekte unterteilt: visuelle, akustische, motorische und kognitive Barrieren. Diese Säulen decken die verschiedenen Bereiche ab, in denen Barrieren entstehen können, und bieten Richtlinien, um sicherzustellen, dass digitale Angebote für alle Nutzergruppen zugänglich sind.

Visuelle Barrierefreiheit:

Visuelle Barrierefreiheit stellt sicher, dass Menschen mit Sehbehinderungen, Farbenblindheit oder anderen visuellen Einschränkungen problemlos auf digitale Inhalte zugreifen können. Dies umfasst die Verwendung von ausreichenden Kontrasten, skalierbaren Schriftgrößen und Alternativtexten für Bilder. Ein barrierefreies Design berücksichtigt auch die Bedienung mit Screenreadern, sodass Texte und visuelle Informationen korrekt vorgelesen werden können.

Akustische Barrierefreiheit:

Akustische Barrierefreiheit bedeutet, dass auch Menschen mit Hörbehinderungen digitalen Inhalte vollständig nutzen können. Dazu gehört die Bereitstellung von Untertiteln für Videos, Transkriptionen für Audioinhalte und die Möglichkeit, akustische Signale durch visuelle Hinweise zu ergänzen. Eine barrierefreie Webseite bietet alle wichtigen Informationen sowohl in akustischer als auch in visueller Form an.

Motorische Barrierefreiheit:

Motorische Barrierefreiheit zielt darauf ab, digitale Angebote für Menschen mit motorischen Einschränkungen zugänglich zu machen. Das bedeutet, dass Webseiten und Apps so gestaltet sein müssen, dass sie auch ohne Maus und nur mit der Tastatur oder anderen Eingabegeräten wie Sprachsteuerung bedienbar sind. Eine klare und einfache Navigation, große klickbare Flächen und die Möglichkeit, auf komplexe Gesten zu verzichten, sind hier entscheidend.

Kognitive Barrierefreiheit:

Kognitive Barrierefreiheit sorgt dafür, dass auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernbehinderungen digitale Inhalte leicht verstehen und nutzen können. Das umfasst die Verwendung von klarer und einfacher Sprache, eine intuitive und übersichtliche Gestaltung sowie die Möglichkeit, Inhalte in „Leichter Sprache“ anzubieten. Eine barrierefreie Webseite ist so strukturiert, dass sie auch bei eingeschränkter Konzentrationsfähigkeit oder Verständnisproblemen problemlos genutzt werden kann.

Infografik: Barrierefreiheit im Internet kaum vorhanden | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista
Infografik: Viele Onlineshops sind nicht barrierefrei | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Die 10 wichtigsten Praxistipps!

1. Klarheit und Einfachheit

Designen Sie Ihre Webseite intuitiv und einfach. Ein klares Layout hilft allen Nutzern, sich schneller zurechtzufinden und reduziert die kognitive Belastung. Die visuelle Hierarchie sollte so strukturiert sein, dass wichtige Informationen hervorgehoben und leicht auffindbar sind.

2. Textalternative bieten

Für alle Bilder, Videos und anderen visuellen Medien sollten Textalternativen verfügbar sein. Dies hilft Screenreadern, die Inhalte zu verstehen und vorzulesen, was für blinde und sehbehinderte Nutzer essentiell ist.

3. Tastaturnavigation

Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite komplett über die Tastatur bedienbar ist. Dies beinhaltet die Zugänglichkeit aller interaktiven Elemente wie Links, Buttons und Formulare, die ohne Mausnutzung erreichbar sein sollten.

4. Zugängliche Farben und Kontraste

Implementieren Sie Farbschemata, die hohe Kontraste aufweisen und auch für Nutzer mit Farbsehschwächen gut erkennbar sind. Dies verbessert die Lesbarkeit Ihrer Webseite erheblich.

5. Responsive Design

Ein responsives Webdesign passt sich automatisch an die Bildschirmgrößen der Endgeräte an, was für Nutzer mit unterschiedlichsten Geräten eine optimale Darstellung gewährleistet.

6. Nutzertests

Durch Tests mit echten Nutzern, insbesondere solchen mit Behinderungen, erhalten Sie direktes Feedback zur Usability Ihrer Webseite. Dies ermöglicht es Ihnen, Probleme zu identifizieren und zu beheben.

7. Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung

Überwachen Sie Ihre Webseite regelmäßig auf Barrierefreiheit und passen Sie sie an neue Anforderungen an. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess.

8. Leiche Sprache

Implementieren Sie Inhalte in Leichter Sprache, um auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen den Zugang zu erleichtern. Moderne KI-Technologien ermöglichen eine effiziente Übersetzung Ihrer Texte in Leichte Sprache, was die Erstellung von barrierefreien Inhalten erheblich vereinfacht und beschleunigt.

9. Webshops anpassen

Für Online-Shops ist es besonders wichtig, sicherzustellen, dass Produktbeschreibungen, Kaufprozesse und alle Kundenservice-Tools vollständig barrierefrei sind. Dies beinhaltet das Anbieten von ausführlichen Produktbeschreibungen in leicht verständlicher Sprache, die Bereitstellung von verschiedenen Zahlungsmethoden, die auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen einfach zu nutzen sind, und die Sicherstellung, dass der gesamte Checkout-Prozess über Screenreader zugänglich ist.

10. Unterstützung einholen

Bei der Umsetzung von Barrierefreiheit auf Webseiten und in Webshops kann es herausfordernd sein, alle rechtlichen Anforderungen und technischen Details selbstständig zu überblicken. Öffentliche Stellen und private Unternehmen sollten im Zweifel immer die Unterstützung von Fachleuten in Betracht ziehen. Spezialisierte IT-Unternehmen, die sich auf Barrierefreiheit konzentrieren, bieten nicht nur Beratung und Umsetzung, sondern können auch sicherstellen, dass Ihre digitalen Angebote den aktuellen Vorschriften entsprechen. Diese Experten sind mit den neuesten Richtlinien und Technologien vertraut und können wertvolle Hilfe leisten, um Ihre Webseite für alle Nutzer zugänglich zu machen und zugleich Rechtskonformität zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen:

Was ist die BITV 2.0?

Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist eine deutsche Verordnung, die öffentliche Stellen des Bundes verpflichtet, ihre Internetangebote und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Sie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und zielt darauf ab, digitalen Zugang für alle Menschen, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, zu gewährleisten.

Was ist das BFSG?

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist ein Gesetz, das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt und erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit in Deutschland stellt. Es betrifft nicht nur öffentliche, sondern auch private Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher anbieten. Das Gesetz soll sicherstellen, dass alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, wie Webseiten und Apps, für jeden zugänglich sind.

Was macht eine Webseite barrierefrei?

Eine barrierefreie Webseite ist so gestaltet, dass sie von Menschen mit verschiedensten Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden kann. Dazu gehören visuelle, motorische, akustische und kognitive Anpassungen, wie ausreichende Kontraste, Textalternativen für visuelle Medien, vollständige Tastaturnavigation und einfache Sprache, um nur einige zu nennen.

Ab wann muss mein Onlineshop barrierefrei sein?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops in Deutschland den Anforderungen des BFSG entsprechen und somit barrierefrei sein. Dies bedeutet, dass alle Aspekte des Onlineshops, von der Navigation bis zum Checkout-Prozess, für alle Nutzer zugänglich gestaltet sein müssen.

Sie haben weitere Fragen?

Wir beraten Sie gerne kostenfrei!

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